Unser Schutzkonzept
Sexualisierte Gewalt – Schutz statt Schweigen
Die Kirchengemeinde soll ein sicherer Ort für alle sein. Dies gilt nicht nur fürBrand- und Arbeitsschutz, sondern auch für das Verhalten der Menschen, die sich dort begegnen. Vor sexualisierter Gewalt sollte jede und jeder geschützt sein. Der Kirchenvorstand hat dazu ein Schutzkonzept entwickelt. Dazu gehören eine Risikoanalyse, Verhaltensstandards für Mitarbeitende, Fortbildungsmodule und Regeln für den Verdachtsfall. Ein achtsamer Umgang miteinander ist ein wichtiger Baustein im Schutzkonzept.
Der Kirchenvorstand hat fünf Grundregeln formuliert und den folgenden Verhaltenskodex für die Kirchengemeinde Dörnigheim verabschiedet (letzte Überarbeitung Oktober 2025).
Verhaltenskodex
Evangelische Gemeindearbeit lebt durch die Beziehungen der Menschen miteinander und mit Gott. In der Arbeit mit Menschen jeden Alters entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, die von Vertrauen getragen wird. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden der Menschen, mit denen wir arbeiten, ausgenutzt werden.
Wir treten entschieden dafür ein, die uns anvertrauten Menschen vor Gefahren jeder Art zu schützen. Wir dulden keine körperliche, seelische oder psychische Gewalt. Wir werden tun, was uns möglich ist, um einen Zugriff von Tätern und Täterinnen vor allem auf Kinder und Jugendliche, aber auch auf Menschen jeden Alters auszuschließen.
Eine klare Positionierung zum Kinder- und Jugendschutz, ein Klima der offenen und sensiblen Auseinandersetzung mit dem Thema sowie Transparenz und Sensibilisierung tragen maßgeblich zur Qualität unserer Arbeit bei. Dies erlaubt Teilnehmenden und Mitarbeitenden sich wohl und sicher zu fühlen.
Deshalb hat unsere Kirchengemeinde folgenden Verhaltenskodex beschlossen. Er gilt für die kirchlich getragene und verantwortete Arbeit in unserer Gemeinde.
1. Grenzverletzungen wird konsequent nachgegangen.
Im Konfliktfall informieren wir die Verantwortlichen auf der Leitungsebene und ziehen professionelle Unterstützung und Hilfe hinzu. Die Vorgehensweisen und möglichen Ansprechpartner werden bekannt gemacht.
2. Gemeindliche Arbeit braucht aufmerksame und qualifizierte Mitarbeitende.
Wir alle tragen Verantwortung füreinander. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, entwickeln wir Konzepte, damit in unserer Arbeit, besonders in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, keine Grenzverletzungen und keine sexualisierte Gewalt möglich werden. Hierfür behandeln wir diese Themen in unserer Ausbildung regelmäßig.
3. Sexualisierte Gewalt darf kein Tabuthema sein.
Wir tolerieren keine Form der Gewalt und benennen sie offen, wenn wir sie wahrnehmen. Wir beziehen in der öffentlichen Diskussion klar Stellung.
4. Kinder und Jugendliche benötigen einen Entwicklungsraum, um sich frei zu entfalten.
Wir bieten Kindern und Jugendlichen in unseren Angeboten den Raum, Selbstbewusstsein, die Fähigkeit zur Selbstbestimmung und eine geschlechterbewusste Identität zu entwickeln. Dies hilft ihnen sich vor Übergriffen zu schützen.
5. Schutz vor Gewalt beginnt mit Respekt.
Wir wollen die uns anvertrauten Menschen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt schützen. Dazu gehört Respekt voreinander. Wir verpflichten uns, Menschen unabhängig ihres Alters und Geschlechts, ihrer Herkunft und Religion wertzuschätzen, sie zu begleiten und zu beraten, die von ihnen gesetzten Grenzen zu respektieren und gegen sexistisches, rassistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten Stellung zu beziehen.
Umgang mit dem Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex der Evangelischen Kirchengemeinde Dörnigheim wird von jedem ehrenamtlich Mitarbeitenden unserer Gemeinde durch Unterschrift anerkannt. Dies ist die verbindliche Voraussetzung für eine ehrenamtliche Tätigkeit, die über eine einmalige Aushilfe oder das Austragen des Gemeindebriefs hinausgeht. Der Verhaltenskodex der Kirchengemeinde Dörnigheim wurde von Mitarbeitenden und Kirchenvorstand erarbeitet und in den Gruppen der Gemeinde diskutiert. Der Verhaltenskodex der Evangelischen Kirchengemeinde Dörnigheim wurde durch den Kirchenvorstand in seiner Sitzung am 7.11.2022 beschlossen. Einrichtungs- und Gruppenleitungen sind dafür verantwortlich, dass jede Person, die in der Kirchengemeinde tätig ist, den Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen und unterschrieben hat. Die unterschriebenen Verpflichtungserklärungen werden datenschutzkonform im Gemeindebüro verwahrt. Die angestellten Mitarbeitenden und die Pfarrpersonen unterschreiben den Verhaltenskodex der EKKW. Dies wird in der Personalakte im Kirchenkreisamt dokumentiert.
Das Schutzkonzept wurde im Gemeindebrief veröffentlicht und ist auf der Homepage der Kirchengemeinde öffentlich einsehbar. Der Verhaltenskodex und die Regeln für seine Umsetzung wird in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 5 Jahre) durch den KV überprüft und bei Bedarf ergänzt und weiterentwickelt.
Regeln für Räumlichkeiten
In den Räumlichkeiten der Evangelischen Kirchengemeinde Dörnigheim gilt:
· Menschen, die durch die Räume laufen, werden angesprochen.
· Räume, in denen sich Personen gemeinsam aufhalten, werden nicht abgeschlossen.
· Saal, Reinigungsraum, Lager und Küche werden in der Regel abgeschlossen, damit sich niemand dort verstecken kann. Abends wird das EGZ abgeschlossen.
· Die Räumlichkeiten werden regelmäßig auf Gefahrenquellen kontrolliert. Dunkle Bereiche sollen möglichst vermieden werden.
· In den Kindergartenbereich kommt man vom EGZ aus nur mit Generalschlüssel.
Die Kirche ist ein unübersichtlicher Ort. Wer sich allein dort aufhält, kann hinter sich abschließen, dies gilt ggf auch für zwei Musizierende. Man sollte ein Smartphone dabeihaben. Der Turmbereich sollte nur mit Smartphone betreten werden und möglichst nicht allein.
Verhalten bei Regelverletzungen und Grenzüberschreitungen
Bei Bekanntwerden von Regelverletzungen und Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende führt der Dienstvorgesetzte Gespräche mit den jeweils Beteiligten. Bei Ehrenamtlichen führt die Einrichtungsleitung die Gespräche. Je nach Ergebnis werden Präventions- oder Nachschulungen angesetzt, unter Umständen kommt es zum (zeitweisen) Aussetzen der Tätigkeit im Arbeitsbereich, gegebenenfalls auch zur Einleitung eines Verfahrens. Bei angestellten Mitarbeitenden sollte die MAV informiert werden. Vor allem bei Verdacht auf strafrechtlich relevante Vorgänge, aber auch andere Übergriffe ist das Dekanat zu informieren, das dann das weitere Verfahren koordiniert.
Unterstützung
Nicht immer war und ist die Kirche ein sicherer Ort, trotz aller Bemühungen. Sollten Sie oder Angehörige von sexualisierter Gewalt (im Raum der Kirche) betroffen sein, können Sie sich an ein unabhängiges Hilfetelefon, die „Zentrale Anlaufstelle.help!“ wenden: Tel. 0800-5040112; www.anlaufstelle.help. Die kostenlose Beratung ist unabhängig, anonym und unterliegt der Schweigepflicht. Sie vermittelt Beratungsangebote und erläutert bei Interesse den Aufbau der Institutionen und die Zuständigkeitsbereiche für das persönliche Anliegen.
Natürlich können Sie auch die Seelsorgerinnen und Seelsorger vor Ort oder den Dekan des Kirchenkreises Dr. Martin Lückhoff 06181-9912671 kontaktieren.
Weitere Informationen zum Umgang der Evangelische Kirche mit der Thematik finden Sie unter: https://www.ekkw.de/ratgeber/hilfe_bei_sexueller_gewalt https://www.ekd.de/Missbrauch-23975.htm